Bei Namensänderung soll die angeschlossene Liste eine Hilfestellung für die anschließenden Erledigungen, je nach Erforderlichkeit der persönlichen Gegebenheiten, sein. In der Regel wird es reichen, dass Sie eine Kopie des Dokuments (z.B. Heiratsurkunde) vorlegen.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des
Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von
den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister
eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.