Nach der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfung im Kindesalter sind Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle zehn Jahre empfohlen, danach alle fünf Jahre. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen mittels 3- oder 4-fach-Kombinationsimpfstoffen (Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung).
Das Nationale Impfgremium empfiehlt insbesondere die Impfung gegen Keuchhusten:
- Schwangere,
- Personen im Umfeld von Neugeborenen wie Mutter, Vater, Geschwister etc.,
- Personal im Gesundheitswesen,
- Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bzw. mit häufigen Publikumskontakten,
- Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Therapien sowie
- Raucher:innen,
- Besucher:innen von Großveranstaltungen.
Keuchhusten-Impfung für Schwangere
Durch die Impfung von Schwangeren werden dem künftigen Neugeborenen Abwehrstoffe für die ersten Lebensmonate mitgegeben. Fachleute sprechen auch von Nestschutz. So können schwere Krankheitsverläufe vermieden werden, bis das Kind selbst geimpft werden kann.
Schwangere werden idealerweise zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche geimpft, unabhängig vom Abstand zur letzten Keuchhusten-Impfung.
Die Impfung erfolgt mit einem Mehrfachimpfstoff. Falls die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft nicht durchgeführt wurde und fällig ist, sollte die Impfung im Wochenbett durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Impfungen in der Schwangerschaft