Gebührenbremse 2024

Gebührenbremse 2024

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Für das Jahr 2024 wurde vom Bund für Haushalte in Österreich ein einmaliger Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro gewährt. 

Dieser Zweckzuschuss dient österreichweit zur Senkung der Gebühren für die Benützung kommunaler Einrichtungen. 

Der zur Verfügung gestellte Betrag wurde auf alle Steuerpflichtigen mit Stichtag 1.2.2024 gemäß ihres Vorschreibungsbetrages aufgeteilt und wird bei der beiliegenden Vorschreibung des 2.Qu/2024 ausgewiesen. 

29.04.2024